Willkommen in der Kanzlei AUER
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17.08.2010: Erinnerung: 10./11.09.10, DAV Portugal, Gläubigerrechte in der Insolvenz & Europäisches Insolvenzrecht, Porto [mehr] |
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
- Fachanwältin für Informationstechnologierecht
- Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
- Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Initiatorin und Gründungsmitglied DAV Portugal
Die Rechtsanwaltskanzlei AUER...
...gründete ich im Jahr 2002. Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Seit 2007 Fachanwältin für Informationstechnologierecht und seit Mai 2009 Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V..
In 2009 eröffnete ich eine Filiale in Lissabon.
Unterstützt werde ich von meinen Mitarbeiterinnen in den Bereichen IT-Recht, IP-Recht, Gesellschaftsrecht, gewerbliches Mietrecht und Vertragsrecht.
Zu unseren Mandanten zählen u.a. börsennotierte Aktiengesellschaften, Klein- und Mittelständische Unternehmen, Internetfirmen, Contentanbieter sowie Start-ups im In- und Ausland.
Gerne stelle ich Ihnen meine Kanzlei und mein Leistungsspektrum in einem persönlichen Gespräch vor.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage und Ihre Auftragserteilung.
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
Rechtsanwältin Berlin & Lissabon
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. http://anwaltverein.de/fortbildung/fortbildungsbescheinigung


