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Honorar

Honorar

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich allgemein seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit sowie dem Umfang und der Schwere der Tätigkeit.

Es ist immer möglich, individuelle Vergütungsvereinbarungen auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalen zu treffen. Für Beratungsleistungen sind nunmehr immer Vergütungsvereinbarungen abzuschließen.

Hinweise zu den Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung sowie Gebührentabellen finden Sie im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer.

Hinweise über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (PKH) finden Sie im Internetangebot des Bundesjustizministeriums.

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